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Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte

EU-Mitteilung Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung bestand und innerhalb der Gewährleistungsfrist erkennbar wird, und müssen kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen Preisminderung oder vollständige Erstattung des Kaufpreises anbieten. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum. Bei vertragswidrigen Waren: Problem dem Verkäufer so bald wie möglich melden und Kaufnachweis vorlegen. Weitere Informationen unter europa.eu/youreurope/garantien.